Steuerbonus für Graffitientfernung

Steuerbonus für Graffitientfernung im selbst genutzten Wohneigentum oder Privathaushalt.

Neues zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
In der Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Auch die Graffitientfernung und Graffitireinigung zählt dazu.

Die Einkommenssteuer ermäßigt sich in diesen Fällen um 20 v.H. der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, höchstens aber um 1.200,00 EURO pro Jahr und pro Haushalt. Voraussetzung ist allerdings, dass Rechnungen vorgelegt und die Zahlungen an Dienstleister (z.B. durch Beleg des Kreditinstituts) nachgewiesen werden. Barzahlungen erfüllen die Voraussetzungen nicht. Ein pauschaler Ansatz ohne Belege und Zahlungsnachweis ist nicht möglich.

Eine Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.